Klaus-Peter Kühn (16.6.2012)

Als Klaus-Peter Kühn am Nachmittag seine Tür öffnet, stehen drei junge Männer davor.
Sie drängen ihn, ihnen Geld zu geben, um »feiern« gehen zu können. Er ist kein starker oder auffälliger Mann. Er ist suchtkrank und im Plattenbauviertel in Suhl-Nord als Flaschen- und »Kippensammler« bekannt. Er wird als reserviert wahrgenommen, als umgänglich und friedlich.

Der sozial randständige 59-Jährige gibt den jungen Männern 2 Euro. Sie fordern mehr, dringen in die Wohnung ein und durchsuchen sie. Als sie in der nunmehr verwüsteten Wohnung weiteres Geld finden, wollen sie ihr Opfer bestrafen, weil er sie angelogen habe.
Einer der Männer schlägt plötzlich mit seinem Ellenbogen auf die Brust von Klaus-Peter Kühn.
Auch mit Fäusten und Stahlkappenschuhen wird er malträtiert. Es werden Teile der Schrankwand auf ihn geworfen. Einer der Männer reißt eine Tischplatte los und schlägt auf das Opfer ein. Ein Stuhl wird Klaus-Peter Kühn ins Gesicht geschlagen, bis er zerbricht.

Sie entwenden weitere Wertgegenstände, lassen ihn in der Wohnung zurück und nehmen einen Schlüssel mit. Gegen 1 Uhr in der Nacht kehren die drei jungen Männer zurück in die Wohnung, in der sie ihr Opfer stark blutend zurückgelassen haben. Sie schlagen erneut auf den Verwundeten ein. Bei seinen Versuchen, die Angriffe abzuwehren, werden ihm massive Armbrüche zugefügt.
Sie stechen mit spitzen Holzstücken auf ihn ein und springen auf seinen Körper. Sie machen sich über ihr Opfer lustig und demütigen es. Ein Täter uriniert auf Klaus-Peter Kühns Kopf, ein anderer steckt einen glühenden Zigarettenstummel in seine Nase. Außerdem wird ihm ein Fernsehgerät auf den Kopf geschlagen. Danach lassen sie ihr Opfer reglos zurück.

Klaus-Peter Kühn erleidet einen qualvollen und langsamen Tod. Er erliegt seinen schweren Verletzungen erst am Vormittag des darauffolgenden Tags. Ein Sozialarbeiter, der ihn betreut, sorgt sich und schickt die Polizei zu seiner Wohnung. Dort wird er 5 Tage nach der Tat tot aufgefunden.
In den polizeilichen Vernehmungen bezeichnen die Täter das Opfer als »Penner« und »Spinner«.
Es wird deutlich, dass sie Klaus-Peter Kühn zu einer »Sache herabgewürdigt« haben.

Im Gerichtsprozess zeigen die Täter bis zuletzt keinerlei Reue. Die Richterin bemerkt, dass das Opfer aus »niederen Beweggründen« ermordet und »der Mensch nicht als Mensch wahrgenommen« 1 wurde. Die besondere Brutalität der qualvollen Tötung und die stundenlange Quälerei zeigen deutliche Mordmerkmale.

Es werden Auszüge aus den Strafregistern der Täter vorgelesen. Darunter befinden sich Hakenkreuz­-Schmierereien und damit verbundene auffällige Feierlichkeiten am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers.

Die Täter hielten das Leben ihres Opfers aufgrund seiner sozialen Benachteiligung für unwert.
Klaus- Peter Kühn wurde aus sozialdarwinistischen Motiven getötet. Obwohl die Richterin ein derartiges Motiv erkennt, gilt die schwere Erpressung als tatbestimmendes Moment im Urteilsspruch.

Im Januar 2013 verurteilt das Landgericht Meiningen zwei Angeklagte: den 18-Jährigen zu einer 9-jährigen Jugendstrafe und seinen 24-jährigen Bruder zu 11 Jahren Haft wegen Mordes, besonders schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung.

Der Fall ist bis heute nicht durch staatliche Institutionen anerkannt.

1 Rauch, Elena: »Brüder bekommen für brutalen Mord lange Gefängnisstrafen« (25.01.2013),
in: Thüringer Allgemeine,
URL:  http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Brueder-bekommen-fuer-brutalen-Mord-lange-Gefaengnisstrafen-1263073241 (Stand: 26.11.2015).