Axel Obernitz (25.5.2001)

Am Himmelfahrtstag 2001 befindet sich Axel Obernitz auf dem Parkplatz vor einem Freibad.
Er ist 27 Jahre alt und leidet an Epilepsie. Steffen T. nähert sich ihm und beleidigt ihn.
Wenige Augenblicke später werden aus der verbalen Attacke Tritte und Schläge.
Das Opfer erleidet dabei schwerste Verletzungen im Brustbereich und am Kopf.
Der herbeigerufene Notarzt kann nur noch seinen Tod feststellen.
Steffen T. bedroht mehrere Augenzeug_innen, um sie von Aussagen gegenüber der Polizei abzuhalten.

Der Täter ist zum Tatzeitpunkt bereits vorbestraft wegen Gewalt und Körperverletzungsdelikten sowie wegen eines rechtsextremen Propagandadelikts. An einer Tankstelle beleidigt er eine weiße Frau als »Kanakenfotze«, weil sie in Begleitung eines nicht-weißen Mannes ist. Dann schlägt er ihr ins Gesicht und bedroht den hinzueilenden Tankwart mit einer Waffe. Der Antifaschistischen Gruppe Saalfeld ist Steffen T. als einer der Wortführer der rechten Szene in Bad Blankenburg bekannt.

Ein Sprecher der Gruppe berichtet von wiederholten Übergriffen auf Skater und linke Jugendliche. Außerdem habe er engen Kontakt zu Tino Brandt gehabt. Brandt war in den 1990er Jahren ein aktiver Neonazi in Thüringen – gut bekannt mit den späteren Terrorist_innen des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), tätig in der NPD und als Informant für den Verfassungsschutz.
Der Polizeipressesprecher der zuständigen Polizeidirektion in Saalfeld bezeichnet Steffen T. gegenüber überregionalen Medien als »bekennenden Rechtsradikalen«.

Die Polizei findet bei ihm unter anderem »Fotos von T. im Kreis von Kameraden bei rechten Aktivitäten« 1. Die Staatsanwaltschaft Rudolstadt geht dennoch von Anfang an »von einer normalen Gewalttat« aus – und erkennt kein rechtsextremistisches Motiv.

Das Landgericht Gera verurteilt Steffen T. im November 2001 zu einer Haftstrafe von 7 Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Nötigung an Tatzeug_innen. Opfer und Täter seien erheblich alkoholisiert gewesen. Einen rechtsextremen Hintergrund erkannte auch das Gericht nicht. In der Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (PDS) heißt es zu der Frage nach tatsächlicher oder zu vermutender rechtsextremer Motivation in diesem Fall: »Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Tathintergrund sind nach Einschätzung der ermittelnden Behörden bislang nicht erkennbar.«2

Der Fall ist bis heute nicht durch staatliche Institutionen anerkannt.

1 Sellkens, Willi / Wilde, Michael: »Rechtsextremistische Straftaten – ein Schattenbericht.«, 2001.
2 Deutscher Bundestag: »Drucksache 14/6657.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der
Fraktion  der PDS – Drucksache 14/6288 – Tatsächlich oder vermutlich rechtsextrem motivierte
Tötungsdelikte in den Monaten Januar bis Mai 2001«, Berlin 2001.